Der Mediator ist eine fachlich ausgebildete Person, die als neutraler Vermittler mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen (Konflikt-)Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(Definition lt. Zivilrechts-Mediations-Gesetz).
Der Mediator ist neutral, unparteiisch bzw. „allparteilich“ (allen Parteien eines Mediationsprozesses in gleicher Weise zugewandt).
Der Mediator ist kein Schiedsrichter, schlägt selbst auch keine Lösungen vor, sondern führt die Parteien im Mediationsprozess zu selbst entwickelten Lösungsmöglichkeiten.
Der Mediator ist zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet und ist im Fall des Falles vor Gericht durch Zeugenvernehmungsverbote bzw. Aussageverweigerungsrechte geschützt.
Voraussetzungen für die Eintragung in die vom Justizministerium
geführte Mediatorenliste:
Der Mediator achtet auf den geregelten Ablauf des Mediationsprozesses, gestaltet dessen Rahmen und achtet auch auf die Einhaltung der vorab wechselseitig vereinbarten Spielregeln. Der Mediator kontrolliert den Prozess, die Konfliktparteien (Medianden) kontrollieren das Ergebnis.
Der Mediator hat den Beginn, die Umstände, das Ende und auf Verlangen der Parteien auch das Ergebnis der Mediation festzuhalten und diese Dokumentationen sieben Jahre aufzubewahren.
Eingetragener Mediator
und Konfliktbegleiter
44 Jahre Kommunalerfahrung
20 Jahre als Stadtamtsleiter
Kaspar-Schwarz-Straße 9
A-4240 Freistadt
Email: kontakt@karl-wagner.at
Mobil: +43 664 31 30 475
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